Die erfahrenen Wirtschaftsermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart stehen geschädigten Unternehmen zur Verfügung, um die Verursacher, Hintermänner und Kanäle bei unerwünschten Informationsabflüssen aus dem Betrieb aufzuspüren: 0711 7153 011-0.
Möglichkeiten, sich sensible Daten anzueignen, sind oftmals durch nicht genügende Sicherheitsvorkehrungen gegeben: Via Internet können Daten auf Firmencomputern und Betriebsservern ausgespäht werden, Besucher von Büros und Produktionsstätten verstecken winzige Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte in den Betriebsräumen oder bringen in einem unbeobachteten Moment externe Datenträger an, die Spyware auf dem PC installieren. Um Sie vor solchen Eingriffen zu schützen, prüfen die Sicherheitsspezialisten der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart Ihr Unternehmen auf Sicherheitslücken und beraten Sie bzgl. der geeigneten Sicherheitstechnik.
Wesentlich häufiger als Zugriffe durch betriebsfremde Personen wird Werksspionage von den eigenen Mitarbeitern betrieben, die – je nach Zuständigkeitsbereich – unauffällig und zu jeder Zeit auf Ihre Firmendaten zugreifen oder die genannte Technik überall im Unternehmen installieren können. Auch das konventionelle Kopieren oder Abfotografieren von Unterlagen dient den Tätern zur Erlangung sensibler Firmendaten. Die Gründe für das illoyale Verhalten von Mitarbeitern sind so vielfältig wie die technischen Möglichkeiten: enttäuschte Angestellte, die mit ihrem Arbeitsplatz oder ihrem Gehalt unzufrieden sind und sich "rächen" wollen; bestechliche Arbeitnehmer, die durch ein Konkurrenzunternehmen für ihre Spionagetätigkeiten entlohnt werden usw.
Bei Betriebsspionage durch Angestellte ist die Gefahr enorm, dass der Schaden bereits fatale Ausmaße angenommen hat, ehe die Tat bemerkt wird. Daher ist es angeraten, schon beim kleinsten Anfangsverdacht professionelle Ermittler einzuschalten. Die kompetenten Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei Stuttgart kennen sich mit dem Nachweis von Werksspionage und der zugehörigen Täterermittlung bestens aus und beschaffen detaillierte, gerichtsfeste Beweise. Selbstverständlich wird aufgrund der Sensibilität der Thematik jeder Fall mit äußerster Diskretion bearbeitet: info@aaden-detektive-stuttgart.de.
Bestechlichkeit ist die Hauptursache von Spionage durch eigene Mitarbeiter – meist im Auftrag eines direkten Wettbewerbers aus dem In- oder Ausland.
Strafrechtlich unterscheidet man die folgenden Tatbestände im Zusammenhang mit Betriebsspionage:
Wegen Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht kann gemäß § 353b StGB unter anderem bestraft werden, wer einen Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er als Amtsträger oder als von einer amtlichen Stelle förmlich Verpflichteter gezwungen ist, unbefugt an einen anderen gelangen lässt und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet. Geschützt werden hiermit geheimhaltungsbedürftige Objekte unterhalb der Ebene des Staatsgeheimnisses (zum Beispiel im Wettbewerb zwischen Anbietern gegenüber dem Fiskus). Die Tat wird nur mit Ermächtigung (insb. einer obersten Bundes- oder Landesbehörde) verfolgt.
(Quelle: Wirtschaftslexikon24)