Viele Unternehmensleiter sind der Auffassung, dass persönliche Beziehungen zu ihren Angestellten einem professionellen Arbeitsablauf im Unternehmen auf Dauer abträglich sind. Herr Huber, Inhaber eines Garten- und Landschaftsbaus und Auftraggeber unserer Detektei in Ulm*, vertrat diesbezüglich eine andere Philosophie, die ihn jedoch im negativen Sinne einholen sollte. Im Kern ging es um ein kompliziert verflochtenes Fünfgespann, das aus dem besagten Geschäftsführer, zwei männlichen und zwei weiblichen Mitarbeitern bestand. Herr Huber unterhielt eine Beziehung zu einer der beiden Mitarbeiterinnen (M1), die zuvor mit einem der beiden Herren (M2) liiert gewesen war. Der zweite männliche Mitarbeiter (M3) wiederum hatte inzwischen mit der anderen Dame (M4) angebandelt, bei der es sich um die Noch-Ehefrau des Geschäftsführers handelte.
So entspann sich ein interner Revierkampf, der vor allem Herrn Huber und seinem Ulmer Unternehmen schadete. Konkret verdächtigte er Herrn Bach (= M3), also den neuen Partner seiner Ehefrau, aus Frust und persönlicher Abneigung gegen seinen Chef bewusste Manipulationen durchzuführen mit dem Ziel, Aufträge zu ruinieren und verdiente Kollegen aus dem Unternehmen zu vergraulen. Da wir hier nicht von harmlosen Schäden sprechen, sondern durchaus erhebliche Summen verloren gingen und sogar ein Mordversuch durch Herrn Bach an Herrn Huber befürchtet wurde (Motiv: Versicherungsprämie), betraute Herr Huber unsere Detektive in Ulm (0711 7153 011-0) mit der gerichtsfesten Überführung seines Mitarbeiters Bach.
Bei der Auftragsbesprechung kamen Herr Huber und unsere Wirtschaftsdetektei in Ulm schnell überein, dass im vorliegenden Fall eine Betriebseinschleusung am vielversprechendsten sei. Hierbei wird ein Detektiv im auftraggebenden Unternehmen eingestellt, um als Mitarbeiter soziale Beziehungen zur Belegschaft aufbauen und auf diesem Weg sowohl durch Beobachtung als auch durch Befragung sachdienliche Informationen ermitteln zu können. Man entschied sich für eine weibliche Detektivin, da die Haupt-Zielperson, Herr Bach, mutmaßlich eher einer Frau sensible Sachverhalte anvertrauen würde, während er Männern gegenüber sehr argwöhnisch sei.
An ihrem ersten Arbeitstag im Unternehmen wurde unsere Ermittlerin direkt Herrn Bach zugeteilt, um ihn als Praktikantin zu einer Kundin zu begleiten und ihn dort als vorgebliche gelernte Floristin zu unterstützen. Die Legende Floristin ließ sich im vorliegenden Fall erfolgreich anwenden, da die Detektivin tatsächlich über hinreichende Kenntnisse in diesem Bereich verfügte und der Beruf dem Geschäftsgegenstand des Einschleusungsbetriebes entsprach. Schon auf dem Weg zum Arbeitsort lästerte Herr Bach ohne Unterlass über seinen Arbeitgeber und dessen Lebensgefährtin. Die Aussagen gingen teils weit unter die Gürtellinie und hatten eindeutig verleumderischen Charakter. Als erste Aufgabe übertrug er seiner vermeintlichen Praktikantin das Stutzen der Hecken bei der Kundin. Allerdings stellte er der Detektivin hierzu völlig ungeeignetes Werkzeug zur Verfügung, mit dem die Arbeiten nicht auszuführen waren. Ehe sie sich bei der Zielperson erkundigen konnte, ob es nicht besseres Werkzeug gebe, war Herr Bach auch schon wortlos mit der Kundin davongefahren.
Erst nach über eineinhalb Stunden kehrte die Zielperson mit der Kundin zurück. Eine Erklärung für seine Abwesenheit schien Herr Bach nicht für nötig zu halten. Vielmehr teilte er der Ermittlerin unserer Privatdetektei in Ulm mit, dass sie sich doch nicht um die Hecken zu kümmern brauche, sondern ein Beet im Gewächshaus umgraben solle. Hierfür stellte er ihr einen Rechen zur Verfügung, der auf dem steinharten, vertrockneten Boden nutzloser war als ein Teelöffel. In der Folge teilte Herr Bach seiner Praktikantin diverse weitere Aufgaben zu, die allerdings immer an den ungeeigneten Arbeitsmaterialien scheiterten. Die Kundin wurde schließlich so ungehalten, weil das Zweier-Team natürlich kein Stück vorankam, dass der Geschäftsführer, Auftraggeber Huber, persönlich vorbeischaute, um das Problem mit ihr zu besprechen. Solche Termine müsse er in letzter Zeit ständig wahrnehmen, um die Kohlen aus dem Feuer zu holen, teilte er unseren Wirtschaftsdetektiven in Ulm später mit.
Herrn Bach kümmerte die Anwesenheit seines Chefs herzlich wenig. Er forderte die Ermittlerin auf, ihm beim Verladen des angefallenen Grünschnitts zu helfen, und fuhr im Anschluss daran mit ihr zur Deponie, während er die Arbeitsmaterialien kreuz und quer im Garten der Kundin herumliegen ließ, obwohl diese dafür extra einen Geräteschuppen besaß. Als sie nach einer Weile die Abwesenheit der Arbeiter und die hinterlassene Unordnung bemerkt haben musste, rief die Kundin die Zielperson diverse Male an, ohne dass diese abgenommen hätte. Das Büro solle sich um so etwas kümmern, teilte Herr Bach unserer Detektivin mit. Eine Stunde später erbarmte er sich dann doch und erwiderte einen der fortgesetzten Anrufe. Die Kundin klang deutlich ungehalten und beschwerte sich wohl nachdrücklich über die mangelhafte Arbeit der Detektivin. Herr Bach gab sich dabei völlig empört und behauptete, dass seine Praktikantin eigenmächtig gehandelt habe; er werde ein ernstes Wörtchen mit ihr wechseln. Nach Beendigung des Telefonats machte er sich jedoch nur über die Kundin lustig. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kundenbeschwerden über Mitarbeiter gegeben, die der Zielperson unterstanden. Offenbar bezweckte Herr Bach, die eigenen Kollegen auflaufen zu lassen, um so das Vertrauen des Inhabers in seine Belegschaft weiter anzukratzen und das Unternehmen zu destabilisieren.
Am nächsten Tag traf unsere Privatdetektivin in Ulm zunächst M1 an, also die Kollegin, mit der unserer Auftraggeber Herr Huber liiert war. Er vertraue seiner Partnerin laut eigener Aussage zwar zu fast einhundert Prozent, wolle sie aber bei Gelegenheit ebenfalls überprüft haben, weswegen die Ermittlerin M1 ein wenig aushorchte. Der Grundeindruck gestaltete sich dabei sehr positiv: engagierte Arbeit und kreative Ideen. Auf die Zielperson Bach jedoch war die Dame alles andere als gut zu sprechen; ständig beleidige er sie und verkaufe sie für dumm, während er noch nicht einmal seine eigene Arbeit richtig mache.
Kurz darauf versammelte Herr Huber die gesamte arbeitsfähige Belegschaft, um eine Ansprache zu halten. Darin teilte er mit, dass die unzufriedene Kundin vom Vortag den Auftrag wegen Schlechtleistung gekündigt habe und dadurch ein fünfstelliger Umsatz verlorengegangen sei. Zudem wurde M1, mit der die Detektivin zuvor noch gesprochen hatte, zur neuen stellvertretenden Geschäftsführerin ernannt und erntete hierfür höhnische Kommentare von Herrn Bach.
Wenige Tage später arbeitete die Ermittlerin gemeinsam mit Herrn Bach im Lager. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Abgleich der Ermittlungsergebnisse mit den Stundenzetteln der Zielperson bereits zutage gefördert, dass diese Arbeitszeitabrechnungsbetrug begangen hatte und vermutlich weiterhin regelmäßig beging. Im Gespräch zwischen vermeintlicher Praktikantin und Herrn Bach äußerte dieser ferner, dass nun sein ehemaliger Arbeitgeber den Auftrag der unzufriedenen Kundin erhalten habe. Hierüber schien der unlautere Mitarbeiter alles andere als unglücklich zu sein.
Im weiteren Verlauf des Arbeitstages ließ Herr Bach seine Praktikantin ohne Schutzbekleidung mit gefährlicher Säure hantieren, äußerte sich aggressiv negativ über die neue stellvertretende Gechäftsführerin (M1) und fuhr stundenlang umher, um simple Arbeitsmaterialien zu besorgen, die angeblich nirgendwo in der gewünschten Ausführung zu finden seien. Einen effektiven Nutzen für den Betrieb hatten die ingesamt sieben Arbeitsstunden an diesem Tag – die mit acht Stunden abgerechnet wurden – nicht. Ein ähnliches Spiel ergab sich auch am Folgetag, als Herr Bach mit der Einsatzkraft unserer Detektei für Ulm eine Baustelle aufsuchte und große Teile der notwendigen Materialien vergessen hatte, sodass er erneut die umliegenden Baumärkte danach absuchte, nur um später mitzuteilen, dass er eh nichts kaufen könne, da er nur noch zehn Euro dabei habe.
Im Ergebnis der Ermittlungen unserer Wirtschaftsdetektei in Ulm stehen üble Nachrede gegen Vorgesetzte bzw. gegen den Arbeitnehmer im Allgemeinen, vorsätzliche Schlechtleistung, unverantwortlicher Umgang mit Untergebenen, Stundenabrechnungsbetrug sowie eine hohe Wahrscheinlichkeit gezielter Kundenabwerbung bzw. unlauterer Verbindungen der Zielperson zu ihrem Ex-Arbeitgeber aus derselben Branche.
Aufgrund der zweifellosen, da gerichtsfest dokumentierten Delikte Stundenabrechnungsbetrug und Schlechtleistung wurde ihm im Anschluss an die Ermittlung die Kündigung ausgestellt. Er ist mittlerweile wieder (auch offiziell) bei seinem vormaligen Arbeitgeber beschäftigt.
Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.
*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Stuttgart bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23
D-70173 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 011-0
Fax: 0711 7153 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de
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Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Tanja Gilke
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
Wenngleich die Aufklärungsarbeit über Drogen und ihre Gefährlichkeit in unserer Gesellschaft immer umfassender wird – auch medial bedingt –, stehen wir doch vor dem Problem einer besonders unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen größer werdenden Akzeptanz selbst härterer Drogen wie Kokain, Ecstasy, diverse Amphetamine, Opioide etc. Partys sind nicht selten Umschlagplätze für ganze Apotheken an natürlichen und chemischen Betäubungsmitteln; wer sie nicht nimmt, ist häufig entweder der Buhmann (Gruppenzwang) oder langweilt sich als einzig Nüchterner unter in Trance befindlichen Freunden. Nicht selten wird aus einem reinen Party- und Wochenendkonsum mittelfristig eine Sucht, die ihren Weg in den Arbeitsalltag von Berufstätigen findet.
Unsere Detektei aus Stuttgart wurde in der Vergangenheit mehrfach von Arbeitgebern beauftragt, um einzelne Angestellte zu observieren, die im Verdacht standen, unter Drogeneinfluss zur Arbeit gekommen zu sein – gern werden wir auch für Ihre Firma tätig: 0711 7153 011-0.
Im Jahr 2016 wurden unsere Ermittler von einem Unternehmen aus Reutlingen mit der Überprüfung einer Innendienstlerin beauftragt, die seit einiger Zeit durch Übermüdung, nachlassende kommunikative Fähigkeiten bzw. Kompromissbereitschaft und allgemein schwache Arbeitsleitungen auffiel. Zwar versuchte die Personalleitung, ihr ins Gewissen zu reden, jedoch führten die Gespräche zu keinem befriedigenden Ergebnis. Da die betreffende Angestellte durchaus wichtige Aufgaben in der Buchhaltung zu erfüllen hatte, war das Problem akut. Wir agierten in der Folge sowohl mit einer eingeschleusten Detektivin aus Baden-Württemberg als auch mit außerbetrieblichen Observationen, wobei die Arbeitnehmerin nicht nur bei nächtelangen Partys vor bzw. an Arbeitstagen beobachtet wurde, sondern auch, wie sie im Toilettenraum des Betriebes zwei "Lines" eines weißen Pulvers schnupfte, das sich bei einem anschließenden Test hinterlassener Rückstände als Kokain herausstellte.
Drogen am Arbeitsplatz haben nicht nur negative Auswirkungen auf die Produktivität, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, sondern können in Bereichen wie dem Gesundheitswesen oder der Sozialarbeit sogar das Leben Dritter bedrohen. Man mag sich nicht ausmalen, was bspw. ein unter Drogeneinfluss stehender Chirurg bei einer Operation am Patienten anrichten könnte.
Auch wenn man meinen sollte, dass Angestellte in ihrer Freizeit mehr oder weniger tun und lassen können, was sie wollen, ohne dass es den Arbeitgeber zu interessieren habe, gibt es freilich Ausnahmen, bei denen dann auch der Einsatz unserer Stuttgarter Wirtschaftsdetektive gerechtfertigt ist. Jüngst erkannte das Bundesarbeitsgericht (AZ: 6 AZR 471/15) eine fristlose Kündigung als rechtsgültig an, die ein LKW-Fahrer in Folge des Konsums der Szenedroge Crystal Meth in seiner Freizeit erhalten hatte. Obwohl er bei einer drei Tage später durchgeführten Polizeikontrolle keine Ausfallerscheinungen zeigte, konnte die Droge in seinem Körper nachgewiesen werden. Da der LKW-Fahrer durch seinen Drogenkonsum andere Autofahrer, die Ware und den Ruf des beauftragenden Unternehmens zumindest gefährdete, war die Kündigung für seinen Arbeitgeber unumgänglich. Trotz des Fehlens von Ausfallerscheinungen erkannte das Gericht den LKW-Fahrer in dritter Instanz für schuldig an, da Berufskraftfahrer ihre Ware generell nicht durch den Konsum von Drogen gefährden dürfen.
Nun betraf der oben beschriebene Fall eine besonders sicherheitsrelevante Jobgruppe; Urteile zu Büroangestellten, die in ihrer Freizeit illegale Betäubungsmittel konsumieren, gibt es jedoch noch nicht (Stand: März 2017). Es ist daher abzuwägen, was man als Firmenleiter im Falle eines solchen Mitarbeiters tun kann.
Wird in der Zigarettenpause nicht nur eine kleine Zigarette selbstgedreht, sondern zieht Marihuana-Geruch durch den Innenhof? Hat der Ressortleiter nach dem Toilettengang eine rote Nase, glasige Augen und ein zuckerähnliches Pulver auf dem Hemdkragen? Ist die Praktikantin plötzlich untypisch emotional und liebesbedürftig ("Kann ich Sie mal umarmen?") oder schwitzt sie trotz gemäßigter Temperaturen im Büro extrem? Bei jeder dieser Verhaltensweisen kann auf Drogen geschlossen werden: Marihuana, Kokain, Ecstasy/MDMA usw.
Auch wenn die betroffene Arbeitsstelle keine Sicherheitsrelevanz besitzt, heißt das keinesfalls, dass die Angestellten fröhlich auf der Arbeit Drogen konsumieren oder unter den Nachwirkungen eines ausgelassenen Wochenendes ins Büro kommen dürfen. Jeder Chef hat schließlich ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Mitarbeiter verantwortungsvoll, zielorientiert und diszipliniert mit ihren Aufgaben umgehen. Meist geben süchtige Angestellte den Konsum im Gespräch unter vier Augen nicht zu. Um die Drogenproblematik dennoch nachzuweisen und den Angestellten zur Räson bringen zu können, hilft ein Einsatz unserer Wirtschaftsdetektei aus Stuttgart: info@aaden-detektive-stuttgart.de.
Insbesondere Betriebsleiter von Unternehmen mit Verantwortung für Menschenleben und Sicherheit können Drogensucht unter ihren Angestellten nicht tolerieren. Doch auch in anderen Branchen sollten sich tolerante Chefs bewusst machen, welche Schäden ein drogenabhängiger Arbeitnehmer im Betrieb anrichten kann. Wenngleich manche chemischen Drogen den Ruf genießen, Motivation und Konzentration zu fördern, so sind solche Leistungsschübe nie Dauerzustände. Mittel- oder sogar kurzfristig kommt es zu Ausfall- und Entzugserscheinungen, bei den meisten Drogenkranken lassen früher oder später die geistigen und motorischen Fähigkeiten nach. Zahlen werden in der drogeninduzierten Hektik und Begeisterung verdreht, falsch eingepflegt oder gelöscht und vergessen, Kundentermine werden "verschwitzt", sensible Daten versehentlich an Unbefugte weitergeleitet oder Unfälle bei der Bedienung schwerer Maschinen verursacht.
Ebenfalls keine Seltenheit: Ist die Sucht so stark geworden, dass nicht nur Aufgaben vernachlässigt werden, sondern zur Finanzierung der Drogensucht Beschaffungskriminalität als Mittel zum Zweck genutzt wird, ist das Firmeneigentum vor dem entsprechenden Arbeitnehmer nicht mehr sicher. In solchen Fällen und bereits weitaus früher empfiehlt sich der Einsatz unserer professionellen Privatdetektive aus Stuttgart, damit das Problem frühzeitig gelöst werden kann und der Firma so wenig Schaden wie möglich entsteht. Denn es gilt: Je früher eine Drogensucht erkannt wird, desto früher kann etwas gegen sie unternommen werden. Mitunter wird den betreffenden Angestellten sogar noch eine zweite Chance gegeben – ein Schuss, der zwar nach hinten losgehen kann, aber nicht zwangsläufig muss (siehe Gegenbeispiel).
Wenn Sie als Abteilungsleiter feststellen, dass ein Angestellter oder eine Angestellte bei der Arbeit gelegentlich fahrig wirkt, rote und/oder glasige Augen hat, manisch und hektisch oder lethargisch agiert und nicht er oder sie selbst zu sein scheint, können diese oder ähnliche Verhaltensweisen ein Indikator für einen Drogenkonsum sein. Egal, ob es Nachwirkungen der vorangegangenen Nacht oder Symptome von kürzlich (auf der Arbeit) eingenommenen Drogen sind, ist es wichtig, Beweise für ein solch unkollegiales, firmen- und umsatzschädigendes sowie illegales Verhalten zu finden. Dafür bietet sich der Einsatz unserer Detektive aus Stuttgart an, denen vielfältige Handlungsmöglichkeiten zur Beweisbeschaffung zur Verfügung stehen. Je nach Beweislage, Fall und Wünschen des Auftraggebers können unsere Ermittler als Mitarbeiter eingeschleust, Angestellte privat observiert und viele weitere Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Unsere erfahrenen und qualifizierten Privatermittler kümmern sich persönlich und fallorientiert um Ihre Bedürfnisse als Auftraggeber. Sämtliche erbrachten Foto- und Video-Beweise, der schriftliche Ermittlungsbericht und die ggf. hinzuzuziehenden Zeugenaussagen unserer Detektive sind gerichtsverwertbar. Setzen Sie sich bei ersten Verdachtsmomenten gegen einzelne Arbeitnehmer jederzeit zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 bis 19:00 Uhr) unter der folgenden Telefonnummer mit unserer Stuttgarter Detektei in Verbindung: 0711 7153 011-0.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23
D-70173 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 011-0
Fax: 0711 7153 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de
Web: https://www.aaden-detektive-stuttgart.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
In einer wirtschaftlich derart starken Region wie dem Stuttgarter Raum können der Wert von geistigem Eigentum und die Bedeutung der Einhaltung von Lizenzen und Patenten gar nicht hoch genug geschätzt werden. Jede Erfindung kann nur solange gewinnträchtig und für das originäre Unternehmen von großer Bedeutung sein, wie es nicht illegal kopiert und preisgünstiger auf den Markt geworfen wird. Doch besonders durch die globale Vernetzung sämtlicher Geschäftsebenen und Unternehmen wird es immer schwieriger, Innovationen so lange unter Verschluss zu halten, bis es zur Herstellung und zum Vertrieb des Produktes kommt.
Ist ein Patent angemeldet, so gehört die Innovation dem Anmelder desselben für einen bestimmten Zeitraum (in Deutschland maximal 20 Jahre), in dem jede Firma oder Privatperson, die von der Erfindung profitieren will, an den Patentanmelder Gebühren für die Nutzung seines Patents abgeben muss. Allzu oft kommt es aber vor, dass illegale Produktfälschungen in Umlauf kommen, die durch ihre oft viel niedrigeren Herstellungskosten günstiger angeboten werden können, aber durch schlechte Funktionsweisen, mangelhafte Verarbeitung und minderwertige Materialien die Nutzer gefährden, womit sie unter Umständen auch ein unverdientes schlechtes Licht auf den ursprünglichen Entwickler werfen. Unsere Detektei aus Stuttgart ist ganzjährig im Einsatz, um die Verbreitung von Fälschungen zu verhindern und Patentbetrüger zu ergreifen: 0711 7153 011-0.
Von Patenttrollen ist die Rede, wenn Personen, die an der Entwicklung von Innovationen gänzlich unbeteiligt waren, diese Erfindungen vor den eigentlichen Entwicklern patentieren lassen, nur um dadurch bei jeder Fremdnutzung Lizenzgebühren zu kassieren. Das ist besonders ärgerlich, wenn es bei Open-Source-Entwicklungen, also Innovationen, die von den Erfindern frei zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, zu dieser Art Patentdiebstahl kommt: Apps oder andere Formen von Software, die ursprünglich kostenfrei für jedermann verfügbar sein sollten, werden dadurch von einer dritten Partei zur kostenpflichtigen Nutzung umgemünzt, wovon nur der Patentanmelder, mitnichten jedoch die ursprünglichen Entwickler profitieren.
Doch nicht nur IT-Entwicklungen sind von dieser Art Patentbetrug betroffen, auch in vielen weiteren innovationsträchtigen Branchen sind gerade Spionagetätigkeiten ein gravierendes Problem: Mitarbeiter werden in Konkurrenzunternehmen eingeschleust, um Pläne oder Formeln von Innovationen vor ihrer endgültigen Fertigstellung und Patentanmeldung an Drittunternehmen weiterzugeben, die ihrerseits dann ein Patent anmelden, ohne an der Entwicklung beteiligt gewesen zu sein. Gerade im Wirtschaftssektor der Großunternehmen kann es dadurch schon mal um mehrere Millionen Euro gehen, die durch Spionage erschlichen werden und das Ursprungsunternehmen hart treffen. Besonders in solchen Fällen werden unsere Detektive in Stuttgart engagiert, um Industrie- bzw. Wirtschaftsspionage nachweisen zu können, sei es durch Mitarbeitereinschleusungen oder durch die Überwachung einzelner Arbeitsschritte und Nutzerkonten am Arbeitsplatz.
Wichtig ist bei Ermittlungen beim Verdacht auf Patentbetrug und/oder Werksspionage stets die alleinige Fokussierung auf die legalen Mittel, die unserer Wirtschaftsdetektei aus Stuttgart laut deutschem Recht zur Verfügung stehen. Ein unrühmliches Gegenbeispiel: 1999 stand der Bayer-Konzern in Verdacht, konkurrierende Pharmaunternehmen mit illegalen Mitteln über Monate hinweg ausgespäht zu haben, was Bayer natürlich bestritt. Jedoch fanden sich in den Unterlagen zweier britischer Detektive neben Listen der auszuspähenden Unternehmen – darunter auch 24 deutsche – eidesstattliche Erklärungen, Tätigkeitsberichte, Rechnungen und weiteres, die eine Beauftragung durch den Pharma-Konzern nahelegten. Die beiden Ermittler machten sich eines Einbruchs schuldig und wurden ergriffen, weshalb die Affäre ans Tageslicht kam.
Professionelle Detekteien wie unser Detektivbüro in Stuttgart legen größten Wert darauf, ihre Ermittlungen immer im Einklang mit dem Gesetz zu führen, nicht zuletzt, weil illegal erworbenes Beweismaterial nicht gerichtsfest ist und damit für Prozesse nutzlos wird. Sollten Sie also einen Verdacht auf Patentbetrug hegen, setzen Sie sich direkt mit unseren Ermittlern für den Großraum Stuttgart in Verbindung und lassen Sie sich unverbindlich über die rechtlich zulässigen Ermittlungsmöglichkeiten beraten.
Abgesehen von den oben geschilderten Patentbetrugsfällen warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor gefälschten Schreiben, die seit einiger Zeit von privaten Unternehmen in Umlauf gebracht werden und die den Empfängern kostenpflichtige Eintragungen in nichtamtliche Register oder eine Patentverlängerung beim DPMA anbieten. Diese Firmen tragen zum Großteil Namen, die eine enge Verbindung zum DPMA suggerieren sollen (beispielsweise DEPMA, Deutsche Patentverwaltung, DMP-Agentur, DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH etc.), um dem Empfänger Seriosität vorzugaukeln. Erhält man einen solchen Brief, sollte man nicht nur die darauf verzeichneten Daten genau auf Plausibilität prüfen, sondern sich auch beim DPMA rückversichern, ob die Zahlungsaufforderung tatsächlich von dort stammt.
Während das Patentamt dafür da ist, nicht nur die vielen zehntausende Patente großer Firmen wie Bosch, Siemens, Daimler etc., sondern auch die des Mittelstands, einzelner Tüftler und kleiner Start-Up-Unternehmen zu schützen, eröffnet sich durch betrügerische Drittunternehmen, die ihren Sitz oft in Osteuropa haben, eine lukrative Möglichkeit, leichtgläubigen Patentbesitzern Geld aus der Tasche zu locken. Oftmals sind die Schreiben so professionell aufgesetzt und gelayoutet, dass nur ein Fachmann dem Schwindel auf die Schliche kommt; besonders die häufig darauf verzeichneten Drohungen, dass bei Nichteingang der Zahlung der Markenname oder das Patent erlischt, sorgen für Panik bei den Empfängern. Sind die Zahlungen bereits geflossen, setzen sich unsere Privatdetektive aus Stuttgart dafür ein, Ihnen bei der Rückführung des Geldes behilflich zu sein bzw. die Standorte der Unternehmen/gewerbsmäßigen Betrüger zu ermitteln, vor Ort gegen sie vorzugehen und gerichtsfeste Beweise gegen sie zu sammeln.
Sollten Sie einem Patentbetrug auf der Schliche sein, der eine oder mehrere Lizenzen Ihres Unternehmens betrifft, oder ihn lediglich vermuten und somit professionelle Hilfe bei der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise benötigen, sind unsere Wirtschaftsdetektive in Stuttgart gern rund um die Uhr für Sie im Einsatz. Neben Recherchen zu einzelnen Mitarbeitern ist es auch möglich, Ermittler in Ihr Unternehmen einzuschleusen, Observationen durchzuführen und ggf. den Emailverkehr nach außen bzw. andere Formen missbräuchlicher PC-Nutzung am Arbeitsplatz zu überprüfen. Auch wenn Sie einer betrügerischen Patentfirma aufgesessen sein sollten, kümmert sich unsere Detektei in Stuttgart um die weitere Vorgehensweise in Ihrem ganz speziellen Fall, um Ihnen den Rückerhalt des bereits überwiesenen Geldes zu ermöglichen. Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Geschäftszeiten von Montag bis Freitag 08:00 bis 19:00 Uhr oder jederzeit per Email an info@aaden-detektive-stuttgart.de.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
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Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
Die Achalmstädterin Sonja Scholz arbeitete international als Luxus-Escort-Dame. Durch ihre Tätigkeit kam sie überall in Europa und auf der Welt herum: Basel, Paris, Barcelona, Dubai, Miami – die Liste der Orte, an die sie ihre Freier begleitete, ließe sich schier endlos verlängern. Ihre Reisen und damit verbundenen Dienstleistungen ließ sich die Mittzwanzigerin sehr gut vergüten, entsprechend führte sie ein luxuriöses Leben in der Reutlinger City (Georgenberg): schickes Apartment, hochwertige Einrichtung, teure Autos. An unsere Detektei in Reutlingen* wandte sich Frau Scholz, weil während einer ihrer Reisen bei ihr eingebrochen worden war. Sie lebte im Hochparterre, eine Freundin und Berufskollegin, die ab und an bei ihr wohnte, hatte die Wohnung mit gekipptem Fenster verlassen. Die Täter hebelten selbiges auf und erbeuteten über 50.000 € in bar sowie Wertsachen, vornehmlich Schmuck, im Wert von ca. 65.000 €. Wieso sie so viel Bargeld in der Wohnung aufbewahrte, wurde sie von unseren Detektiven in Reutlingen* gefragt. Sie habe wenige Tage vor dem Einbruch eines ihrer Autos verkauft, einen Porsche Cayenne, und ärgere sich nun selbst schwarz darüber, das Geld nicht direkt zur Bank gebracht zu haben. Dass ausgerechnet direkt nach diesem Verkauf, also zu einem Zeitpunkt, an dem außergewöhnlich viel Bargeld in ihrer Wohnung lagern würde, ein Einbruch stattfand, hielt Frau Scholz für einigermaßen verdächtig: „Ich glaube nicht, dass das Zufall ist!“
Während die Polizei vergeblich versuchte, am Tatort Spuren zu sichern und Frau Scholz dementsprechend bereits ihre Felle wegschwimmen sah, erstellte sie eine Liste von Personen, die ihrer Einschätzung nach für die Tat in Frage kamen. Jeder Name auf dieser Liste, die sie der Aaden Wirtschaftsdetektei Baden-Württemberg später vorlegen sollte, war dem Rotlicht- und/oder Drogenmilieu zuzuordnen: teils berüchtigte Zuhälter, Türsteher von Nachtclubs, Drogenhändler sowie ein Freier.
Da Frau Scholz' Liste über zwanzig Namen beinhaltete, ließ sich der Täterkreis circa zwei Wochen lang kaum eingrenzen; systematische Ermittlungen wären angesichts eines so umfangreichen Verdächtigenkreises nur mit großem Personalaufwand möglich gewesen. Glücklicherweise wurde Frau Scholz ein wichtiger Hinweis frei Haus geliefert: Einer der Verdächtigen – Sie werden durch die nachfolgenden Fakten feststellen, dass es sich nicht um den cleversten Zeitgenossen handelte – schickte einen an besagte Freundin unserer Auftraggeberin adressierten Brief ... und zwar in die Wohnung von Frau Scholz. Die beiden Freundinnen hatten die Vereinbarung getroffen, dass man sich während der Abwesenheit der jeweils anderen Fotografien der eintreffenden Post per WhatsApp zuschicken würde. Entsprechend öffnete Frau Scholz den Brief des Verdächtigen und war erstaunt, darin erpresserische Zahlungsaufforderungen zu lesen. Offenbar hatte ihre Freundin immense Schulden beim Verdächtigen, den Großteil habe sie ja nun abbezahlt, heißt es in dem Brief, aber die Gesamtsumme sei "bei dem Ding" nicht zu holen gewesen. Hatte die Freundin etwa absichtlich das Fenster offengelassen, um dem Einbrecher somit den Einstieg zu erleichtern und auf diese Art ihre Schulden „abzuzahlen“? Ein durchaus naheliegender Gedanke, gehörte die Freundin schließlich zu den wenigen Personen, die vom Autoverkauf gewusst hatten.
An diesem Punkt wandte sich Frau Scholz an unsere Privatdetektive in Reutlingen* (0711 7153 011-0), um etwaige schuldnerische Beziehungen zwischen den beiden Tatverdächtigen aufzudecken, Beweise für die Identität des oder der Einbrecher zu sammeln und um zu eruieren, wo der erpresserische Herr wohnte.
Eine erste Adressermittlung zur Zielperson der Aaden Detektei in Schwaben ergab eine offizielle Meldeanschrift. Bei der Überprüfung selbiger konnte zwar festgestellt werden, dass ein Briefkasten zur Zielperson vorhanden war, jedoch keine Klingel. Glaubwürdige Nachbarn bezeugten, diese Person nicht zu kennen. Es komme nur ab und zu ein bulliger Herr mit Tattoos, Kurzhaarschnitt und Silberschmuck vorbei, um die Post abzuholen.
Um des Verdächtigen trotz der Fake-Adresse habhaft zu werden, vereinbarten unsere Wirtschaftsdetektive in Reutlingen* telefonisch einen Termin mit ihm. Ermöglicht wurde dies durch ein Lokal, dessen Inhaber die Zielperson laut Internet-Impressum war. Unter Legende gaben die Ermittler vor, die gesamte Bar für ein Jahrgangstreffen ihrer alten Schule buchen zu wollen, und baten um einen Termin zur Besprechung der Details. Die Zielperson schluckte den Köder und traf sich eilfertig mit einem unserer Detektive. Beim Gespräch erfuhr der legendiert agierende Privatermittler durch beiläufige Befragung einige Details über die Zielperson: Der Herr lebe in Reutlingen, fahre seit letzter Woche einen nagelneuen Audi TTS (ein Thema, von dem er gar nicht aufhören konnte zu reden), sei unverheiratet und verdiene sein Geld im Diskothekengewerbe. Er wirkte zugänglich und deutlich weltmännischer, als sein Äußeres und sein schreiend dämlicher an den Tatort adressierter Brief hätten vermuten lassen.
Nach der Besprechung mit der Zielperson verabschiedete sich der legendiert eingesetzte Ermittler und ein Detektiv-Team aus Reutlingen, bestehend aus zwei Observanten, übernahm die Verfolgung des mutmaßlichen Einbrechers. Die Beobachtung sollte sich äußerst schwierig gestalten, denn die Zielperson schüttelte, „wie ich es noch nie erlebt habe“, teilte einer der beiden Observanten der Einsatzzentrale am Telefon mit – ein Observant, der über 20 Jahre für das SEK gearbeitet und in dieser Zeit so einiges gesehen hatte.
„Schütteln“ beschreibt in der Detektiv-Sprache ein auffälliges Verhalten von Observierten, das dazu dient, etwaige Verfolger abzuhängen bzw. zu enttarnen. Für gewöhnlich geschieht dies nicht, weil einer der Observanten auffällig geworden ist, sondern rein vorsorglich, da die theoretische Möglichkeit besteht, verfolgt zu werden. Wer sich so verhält, hat in aller Regel Dreck am Stecken. Bei unserer Zielperson äußerte sich das Schütteln durch häufige Tempowechsel, mehrminütiges Halten an den unmöglichsten Stellen (z.B. Autobahnseitenstreifen und Halteverbotszonen nach Abbiegen an Kreuzungen), das bewusste Fahren von Umwegen durch Nebenstraßen (teils in Kreisbewegungen), das Drehen mehrerer Runden im Kreisverkehr und die genaue optische Untersuchung jedes passierenden Fahrzeugs. Nur mit größter Mühe, Routine und auch etwas Glück gelang es unseren Detektiven aus Reutlingen, die Verfolgung der Zielperson ohne Sichtkontaktverlust und ohne Enttarnung aufrechtzuerhalten.
Laut Frau Scholz hatte der Schüttler Verbindungen zum schwäbischen Rotlichtmilieu, speziell in Reutlingen, und zur Drogenszene in Stuttgart, vornehmlich verdiene er sein Geld mit Zuhälterei. Die Observation führte unsere Detektei in Reutlingen zunächst in die Innenstadt, wo sich die Zielperson mit einer jungen Dame afrikanischer Abstammung traf und von ihr einen Briefumschlag entgegennahm. Im Anschluss parkte der mutmaßliche Einbrecher vor einem Baumarkt, dessen Öffnungszeit soeben vorbei war, weswegen sich der Parkplatz allmählich leerte, bis die Zielperson allein verblieb und den Ort für geschlagene sieben Stunden nicht mehr verließ. In dieser Zeit fanden sich – stets einzeln – diverse weitere Fahrzeuge neben dem Zielfahrzeug ein, die jeweiligen Fahrzeugführer stiegen aus und begaben sich in das Kfz des Observierten. Es handelte sich vermehrt um Frauen und vereinzelt um Männer, alle Personen waren dem Kleidungs-, Haar- und Schmuckstil nach vermutlich dem Rotlichtmilieu zuzuordnen. Was im Zielfahrzeug besprochen/getan wurde, konnten unsere Privatdetektive in Reutlingen leider nur mutmaßen, da die getönten Scheiben des Kfz keine Einsichtnahme ermöglichten.
Nach zwei Uhr morgens schließlich schienen alle Termine abgehakt zu sein und die Zielperson fuhr in Richtung Stuttgart-Mitte, wo sie sich in der Nähe des Hauptbahnhofs mit mehreren männlichen Personen südländischer Herkunft traf und diesen eine Sporttasche übergab. Diese Herren sind bekanntermaßen der Rauschgiftszene zuzuordnen. Gegen fünf Uhr morgens schließlich kam der Verdächtige in einem Wohngebiet in Reutlingen an, wo er sein Fahrzeug parkte und dann noch einen halben Kilometer zu einem Wohnhaus ging, vor dem durchaus Parkplätze frei gewesen wären. Er verschwand in einer Wohnung und verließ sie im Verlauf der nächsten sechs Stunden nicht mehr. Am Klingelschild fand sich ein der Auftraggeberin bekannter Deckname der Zielperson – die Wohnanschrift war gefunden.
Um aussagekräftige Hinweise auf die Täterschaft des offensichtlichen Zuhälters zu ermitteln, mussten unsere Detektive in Reutlingen weitere Observationen über einen Zeitraum von mehreren Tagen durchführen. Der dadurch entstehende Aufwand bei den Detektiv-Kosten war angesichts der sehr hohen Schadensumme gerechtfertigt. Neben weiteren Drogengeschäften und Treffen mit zwielichtigen Personen sowie augenscheinlichen Geldübergaben von Prostituierten an den Verdächtigen konnten unsere Ermittler zwei Treffen zwischen Frau Scholz' Freundin und der Zielperson dokumentieren. Zudem versetzte der Herr nach und nach Schmuck aus dem entwendeten Besitz unserer Auftraggeberin, teils bei Juwelieren und Pfandhäusern, teils an Privatleute über ein ebay-Kleinanzeigen-Konto, das unsere Detektei in Reutlingen bei ihrer Internetrecherche entdecken konnte. Auf diese Weise stellten wir eine umfangreiche Beweisdokumentation zusammen, mit der es Frau Scholz unter Zuhilfenahme einer Sicherheitskraft gelang, den Einbrecher zu konfrontieren und mit ihm eine Vereinbarung über die Rückgabe der verbliebenen Vermögensgüter und über die Rückzahlung der Fehlbeträge zu treffen. Im Gegenzug versprach sie ihm, darauf zu verzichten, die gesammelten Beweise bei der Polizei einzureichen.
Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.
*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Stuttgart bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
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Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
Der Geschäftsführer einer GmbH aus Heilbronn, wir nennen ihn Herrn Mainhardt, hegte aufgrund eines anonymen Tipps aus der Belegschaft den begründeten Verdacht, dass ein ganz bestimmter Mitarbeiter zusammen mit mindestens einem firmenexternen Komplizen gewerbsmäßig Metallschrott aus dem Betriebsbestand entwendete und weiterverkaufte, weswegen Herr Mainhardt unsere Wirtschaftsdetektive für Heilbronn* mit der Prüfung seiner Befürchtung beauftragte.
Schrottdiebstahl mag dem einen oder anderen als Lappalie erscheinen, da der Begriff "Schrott" im Volksmund mit Wertlosigkeit und Müll gleichgesetzt wird, doch der Handel mit Altmetall ist durchaus lukrativ. Auf dem Betriebsgelände der Firma aus Heilbronn lagerte Schrott in Form von Edelstahl, Kupfer und verschiedenen Hartmetallen. Die Durchschnittspreise pro Kilogramm liegen hier bei bis zu 6,50 €; ein Kilogramm Metall nimmt in der Regel nicht viel Platz weg, d.h. dass auf einen dem Volumen nach nicht groß erscheinenden Haufen Altmetall eine umso höhere Masse und somit auch ein nicht zu unterschätzender Wert kommen. Entsprechend hegen Unternehmen, die im Schrotthandel oder in der Schrottverarbeitung tätig sind, großes Interesse daran, ihre Warenbestände bzw. Produktionsmaterialien beisammen zu halten und sich nicht zum Opfer von Diebstählen machen zu lassen. Mit der Einschaltung unserer Detektei in Heilbronn* handelte Herr Mainhardt folgerichtig und konsequent in der Absicht, weiteren Schaden von seinem Betrieb abzuwenden.
Da der Geschäftsführer die Zeitpunkte der vermuteten Diebstähle (ob während oder außerhalb der Arbeitszeit) nicht eingrenzen konnte, einigte er sich mit unserem Detektiv-Team in Heilbronn* auf eine 24-Stunden-Dauerüberwachung, bis der oder die Täter überführt sein würden. Solche Maßnahmen erfordern Geduld und Budget, denn die Wahrscheinlichkeit, dass man ohne konkrete Vermutung hinsichtlich der Tatzeit sofort mit der ersten Observation einen Glückstreffer landet, ist in den meisten Fallkonstellationen gering. Diesen Faktor sollte man bei der Kalkulation der zu erwartenden Ermittlungserfolge und Detektiv-Honorare nie vernachlässigen.
Schon bei der Voraufklärung (Ortsbesichtigung) am Betriebsgelände wurde unseren Detektiven in Heilbronn* klar, dass es sich bei dem Areal um eine einzige Einladung für Metalldiebe handelte. Direkt an den nicht überwachten Mitarbeiterparkplatz grenzte ein unverschlossenes und kaum frequentiertes Gelände ohne Zugangskontrollen, auf dem Metalle gelagert wurden. Jeder unredliche Angestellte der Firma könnte hier Lagerbestände in sein Fahrzeug verladen, ohne im Geringsten aufzufallen. Um diese Beobachtung zu prüfen und zu verifizieren, simulierte und dokumentierte unser Spezialist für die Observationsraumaufklärung einen Diebstahl: Erst bewegte er sich fußläufig ohne Eile über das Gelände, um zu prüfen, ob er Aufmerksamkeit erregte, dann fuhr er sein Fahrzeug direkt an den offenen Lagerbereich und lud in Seelenruhe einige Stücke Metall in den Kofferraum. Sogar ein Gabelstapler hätte fahrbereit zur Verfügung gestanden, um die Verladung größerer Mengen in einen LKW zu vereinfachen. Der Ermittler brachte das Metall im Anschluss zurück an seinen rechtmäßigen Lagerplatz und erstellte eine Analyse der (kaum) vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen. In Absprache mit der Einsatzleitung der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH wurde Herrn Mainhardt nachdrücklich geraten, nach Beendigung der Observationen ein Sicherheitskonzept durch unsere Sicherheitsspezialisten erstellen und umsetzen zu lassen.
Auch während der ersten Observationen durch die Detektive unserer Wirtschaftsdetektei in Heilbronn* ergaben sich einige Auffälligkeiten:
Da nunmehr auch ein sehr konkreter Verdacht auf Arbeitszeitbetrug vorlag, wurde ein weiterer Observant abgestellt, um die Zielperson bereits an der Wohnadresse abzufangen und auf diese Art zu kontrollieren, ob sie ihren arbeitszeitlichen Verpflichtungen korrekt nachging.
In der vierten Nacht nach Beginn der Observationen ergaben sich die entscheidenden kriminellen Handlungen für die Ermittlungen unserer Privatdetektive in Heilbronn*: Ein Kleinlastwagen mit offener Ladefläche fuhr gegen zwei Uhr morgens an das Zugangstor zum Firmengelände heran. Der Beifahrer, im Scheinwerferlicht klar als Zielperson unserer Ermittler erkennbar, stieg aus und sperrte das Tor mit einem Schlüssel auf, woraufhin der Fahrer rückwärts an eine Lagerhalle heranfuhr, die ebenfalls von der Zielperson geöffnet wurde. Im Anschluss verluden beide mit einem kleinen Kranaufsatz Schrott auf die Ladefläche, während unsere Wirtschaftsdetektive in Heilbronn* den Vorgang und somit auch das Gesicht des Komplizen dokumentierten. Als die Ladefläche gut gefüllt war, verließen die Diebe den Tatort und sperrten alles wieder fein säuberlich ab.
Ihre Beute brachten sie direkt zu einem Schrotthändler in der Nähe von Aschaffenburg. Augenscheinlich erwartete der Händler sie bereits, denn er nahm ihnen das Diebesgut bereitwillig ab und zahlte sie in bar aus. Unsere Detektive aus Baden-Württemberg informierten Herrn Mainhardt über die Beobachtungen, man kam überein, die Ermittlungen vorerst einzustellen.
Über eine Halterermittlung und anhand der Fotos vom Tathergang konnte der Komplize im Nachgang identifiziert werden, denn bei dem Kleinlastwagen handelte es sich um ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug. Außerdem stellte sich heraus, dass die Zielperson an einem Observationstag gesichert nicht zur Arbeit erschienen war, jemand aber trotzdem für sie abgestempelt hatte; an einem weiteren Tag wurde die Zielperson ebenfalls nicht auf dem Firmengelände beobachtet, obwohl sie regulär Schicht gehabt hätte. Da es unseren Privatdetektiven in Heilbronn* jedoch zu keinem Zeitpunkt möglich gewesen war, das gesamte Gelände zu überblicken, und da die Zielperson an diesem Tag noch nicht an der Wohnadresse observiert worden war, konnte hierüber keine definitive Aussage getroffen werden. Der Tatbestand des Arbeitszeitbetruges stellte sich letztlich ohnehin als kaum relevant heraus, da der habgierige Mitarbeiter zweifelsfrei des Diebstahls von Firmeneigentum überführt werden konnte.
Nach Abschluss und Auswertung der Observationen setzte sich Herr Mainhardt noch mit unseren Sicherheitsspezialisten aus Stuttgart zusammen, um die Möglichkeiten der Prävention künftiger Diebstähle zu diskutieren. Gemeinsam erarbeiteten die Aaden Detektei Stuttgart und der Geschäftsführer ein Sicherheitskonzept, dessen Umsetzung keine Unsummen kostete, aber die Diebstahlsicherheit erheblich erhöhte.
Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.
*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Stuttgart bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23
D-70173 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 011-0
Fax: 0711 7153 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de
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Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
Mit ihrem Onkel Helmut aus Pforzheim hatten die beiden Herren Dobel (zwei Brüder) seit Jahr und Tag die Vereinbarung, dass sie im Falle seines Todes gleichberechtigte Haupterben sein würden. Die Brüder waren als Kinder zu Waisen geworden und deshalb von ihrem Onkel aufgezogen worden. In den letzten beiden Jahren fror der Kontakt der beiden Auftraggeber der Aaden Detektei Stuttgart zu ihrem Ziehvater ein wenig ein, da sie beide im Ausland Arbeit und Familie gefunden hatten und nur noch selten ins Schwabenländle kamen. Onkel Helmut verstarb und die Brüder Dobel staunten nicht schlecht, als plötzlich neben dem ihnen bekannten Testament aus den 90er Jahren noch zwei weitere auftauchten. Eines, aus dem Jahr 2014, fügte Onkel Helmuts letzte Partnerin als gleichberechtigte dritte Haupterbin hinzu. Das aktuellste aus dem Jahr 2015 warf alle drei bisherigen Erben hinaus und begünstigte eine Person, deren Name sowohl den Auftraggebern unserer Detektive für Pforzheim* unbekannt war als auch der letzten Partnerin des Verstorbenen. Die Brüder konnten sich nicht vorstellen, dass es hier mit rechten Dingen zugegangen war und vermuteten eine Demenzerkrankung bei ihrem Ziehvater. Dass dieser ihnen die wenigen Kontaktaufnahmen seiner letzten beiden Lebensjahre übelgenommen haben könnte, schlossen sie aus: "Das entsprach gar nicht seinem Wesen."
Die Aufgabe unserer Detektei für Pforzheim* bestand nun darin, erstens zu eruieren, ob Onkel Helmut an einer geistigen Erkrankung gelitten hatte, als er die Testamente änderte, und zweitens herauszufinden, in welcher Beziehung die neuerdings begünstigte Person zum Verstorbenen stand.
Im ersten Ermittlungsschritt befragten unsere Detektive in Pforzheim die letzte Partnerin Onkel Helmuts. Die beiden hatten nicht zusammengelebt, sondern sich lediglich zwei bis drei Mal pro Woche getroffen, gegenseitig zu Familienfesten begleitet, Konzerte und Museen besucht, Reisen unternommen etc. Beide waren verwitwet und verspürten im Alter einfach das Bedürfnis, jemanden an der Seite zu haben. "Die große Liebe ist das dann nicht mehr, das ist lange vorbei.", erzählte die Partnerin unserem Privatdetektiv in Pforzheim. "Helmut und ich, wir mochten uns sehr, das war aber eher eine Mischung aus Freundschaft und Partnerschaft. Ich wusste nicht einmal, dass ich im Testament stand, und hätte auch nichts gewollt, denn wir haben uns zuletzt ein wenig entfremdet." Auf den Grund für diese Entfremdung angesprochen, gab die Dame an, Helmut habe sich zunehmend ungewöhnlich und auffällig verhalten, sei schnell aufbrausend geworden und das Zusammensein mit ihm habe ihr immer weniger Freude bereitet. Ob es eine Demenz gewesen sei? Schon möglich, antwortete sie, genau wisse sie es aber nicht.
Auf die Frage unseres Ermittlers, ob sie Helmuts Hausarzt kenne oder Kenntnis von speziellen Behandlungen habe, erhielt unser Detektiv für Pforzheim* die Adresse einer Praxis, die der Verstorbene häufig frequentierte. Er sei Privatpatient gewesen.
Der Rechercheur der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart begab sich zur Praxis und erhielt vom Inhaber die Information, dass er aufgrund der Schweigepflicht keine Auskünfte zum Verstorbenen geben dürfe. Dennoch entlockte der Ermittler ihm den Tipp, es bei einer Klinik noch einmal zu versuchen, an die er Helmut 2013 überwiesen habe. Mit entsprechenden Vollmachten der Ziehsöhne könne man dort womöglich Auskünfte erhalten.
Nach einigem bürokratischem Aufwand und leider mehreren Wochen Bearbeitungszeit erhielten die Aaden Detektive für Pforzheim* in Bevollmächtigung von dieser Klinik die Information, dass Helmut dort wegen des ICD-Codes F03 ("Nicht näher bezeichnete Demenz") behandelt worden war. Eine Demenz könnte durchaus die Ursache für eine abwegige Änderung eines Testaments sein. Weitere Recherchen ergaben, dass Helmut 2013-2015 mehrfach in verschiedenen Kliniken in stationärer Behandlung war. Ob es sich bei seiner Demenzerkrankung um die Ursache für diese Krankenhausaufenthalte gehandelt hatte, ließ sich nicht ermitteln.
Da nun die Frage der Demenz geklärt war, kümmerte sich unsere Detektei für Pforzheim* um den Erbnehmer des letzten Testaments. Da dessen im Testament verzeichnete Adresse in Hamburg nicht (mehr) stimmte und eine Melderegisteranfrage des Testamentsvollstreckers ergebnislos blieb, mussten die Aaden Detektive Stuttgart eine Anschriftenermittlung zur gesuchten Person durchführen. Die Suche führte sie erneut zurück nach Pforzheim, genauer in die unmittelbare Nachbarschaft des Eigenheims von Onkel Helmut. An einem Mietshaus fanden sie ein mit dem Namen des Erben versehenes Klingelschild und trafen ihn im dritten Versuch vor Ort an. Wie wir es oft erleben, war auch dieser Herr, Mitte 50, recht überrascht, Privatdetektive an seiner Haustür vorzufinden, die Informationen von ihm erlangen wollten.
"Wie ich zu Helmut stehe, fragen Sie? Helmut war mein Vater.", berichtete der Erbe unseren Detektiven in Pforzheim. "Ich bin bei meiner Mutter aufgewachsen. Sie erzählte mir ihr ganzes Leben lang, mein Vater sei eine Zufallsbekanntschaft gewesen und dass sie seinen Namen nicht kenne. An ihrem Sterbebett – das war im Jahr 2008 – klärte sie mich schließlich auf, da gab es wohl doch ein schlechtes Gewissen. Helmut und sie hatten Ende der 50er/Anfang der 60er ein Verhältnis. Da war er aber schon verheiratet und wollte seine Frau auch dann nicht verlassen, als ich geboren worden war, weswegen meine Mutter mit mir zu ihrer Familie nach Hamburg ging. Ich habe jahrelang mit mir gehadert, ob ich ihn ausfindig machen und kennenlernen möchte. Schließlich habe ich mich 2012 dazu durchgerungen. Es war eine sehr emotionale Begegnung für uns beide und wir haben beide viel geweint. Kurz danach wurde er krank: Erst Krebs, dann kam auch noch eine Demenzdiagnose hinzu. Ich fasste den Entschluss, nach Pforzheim zu ziehen und ihn wenigstens noch für die restliche Zeit, die wir gemeinsam haben würden, zu pflegen, wenn wir schon 52 Jahre aufeinander verzichten mussten. Nächsten Monat gehe ich zurück nach Hamburg."
"Und das Testament – wissen Sie darüber etwas?", fragt unser Detektiv der Aaden Detektei Stuttgart.
"Ich weiß, dass er zwei Ziehsöhne hatte. Die nannte er aber nicht "Zieh"söhne, sondern es waren seine Söhne. Er hat sie sehr geliebt, leider konnte ich sie nie kennenlernen. Er wollte ihnen alles vermachen, sprach aber auch davon, mich ebenfalls ins Testament einzusetzen. Für mich wäre das in Ordnung, denn ich bin ja auch sein Sohn. Ich will allerdings auf keinen Fall, dass meine ... Brüder leer ausgehen. Das wäre unfair und würde ihrer Bedeutung für Helmut auch nicht gerecht werden. Wenn das Testament aus 2015 stammt, ist es wahrscheinlich, dass er nicht mehr ganz Herr seiner Sinne war. Er verfiel sehr schnell durch die Doppelerkrankung. Der Helmut, den ich 2012 kennengelernt habe, hätte seine Ziehsöhne niemals enterbt."
Wenig später kamen die Brüder Dobel nach Deutschland, um ihren quasi-Bruder in Hamburg zu treffen. Gemeinsam mit der letzten Partnerin des Verstorbenen Helmuts kamen alle Parteien, die in den drei Testamenten genannt waren, zu einer gütlichen Einigung und die Brüder dankten für die Arbeit unserer Detektei in Pforzheim.
Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
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Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Stuttgart bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.
Fast jeder von uns hat Cybermobbing oder die Verbreitung von Unwahrheiten über Einzelpersonen, Unternehmen oder Regierungen schon einmal miterlebt, mancher sogar am eigenen Leib. Das Internet ist dabei Segen und Fluch zugleich: Einerseits sind Informationen leichter auffindbar und die internationale zwischenmenschliche und zwischen Unternehmen stattfindende Vernetzung wird immer größer, andererseits jedoch vergisst das Internet nie. Informationen, die auf der Ursprungsseite bereits gelöscht wurden, sind häufig bei Google oder über die Cache-Suche auch anderer Dienste noch jahrelang auffindbar. Die Aaden Detektive Stuttgart informieren über das Thema Diffamierung im World Wide Web:
Rufschädigende Äußerungen und Unwahrheiten im Netz, die überraschend regelmäßig an die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart herangetragen werden, bestimmen inzwischen in unserem Zeitalter der Technologisierung und Vernetzung den Alltag vieler Privatpersonen und Unternehmen und sorgen neben vielen anderen Problemen auch für Strafanzeigen und Rechtsstreitigkeiten. Egal, ob eine Schülerin persönlich oder fachlich beleidigende Aussagen über ihren Lehrer bei Facebook oder auf den einschlägig in den Medien besprochenen Lehrer-Bewertungsportalen hinterlässt, oder ob ein ehemaliger Angestellter auf seinem Privatblog als Tatsachen getarnte mit unwahren Fakten gespickte Werturteile über seinen vorherigen Arbeitgeber veröffentlicht – beide Fälle und viele weitere können nicht nur verletzend, sondern sogar persönlichkeits- oder unternehmensschädigend sein, indem sie für Schwierigkeiten bei der Anwerbung kompetenter Mitarbeiter bzw. bei der Jobsuche und für Umsatzverluste wegen abgeschreckter Kunden sorgen. Der Bundesgerichtshof (BHG) hat daher im Juni 2015 folgendes Urteil gefällt:
„Betreiber einer Homepage sind nicht nur dafür verantwortlich, nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen auf ihrer Seite zu beseitigen, sondern auch wenn die Behauptung von Dritten übernommen wurde und diese auf deren Internetseite noch sichtbar ist.“ (BHG, 28.7.2015, Az: VI ZR 340/14)
Dieses Urteil stärkt nun den Betroffenen den Rücken, da nicht nur der Urheber einer schädigenden Behauptung, sondern auch sämtliche Personen, die diese Äußerungen geteilt und weiter verbreitet haben, juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können.
Damit es aber überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommen kann, bei dem der Beklagte für die Löschung der Behauptungen, eine Schadensersatzzahlung oder eine Wiederherstellung des Rufs des Klägers verurteilt werden kann, müssen gerichtsfeste Beweise über die rufschädigenden Äußerungen vorgelegt werden. Diese recherchieren die Wirtschafts- und Privatdetektive der Aaden Detektei Stuttgart nicht nur und dokumentieren sie gerichtssicher, sondern auch deren Verfasser können unter Umständen bei anonymen Postings von unseren IT-Spezialisten ermittelt werden: 0711 7153 011-0. Viele Leute sind sich nicht bewusst, dass sie durchaus nicht anonym im Internet unterwegs sind: Ihre Email- und IP-Adressen hinterlassen eine für Informatiker und IT-Experten mitunter leicht auffindbare Spur und lassen damit Schlüsse auf die Identität zu.
Was für viele vielleicht eine Überraschung darstellt, ist letztendlich nur eine logische Konsequenz: Wer ohne eine eigene Prüfung der Tatsachen oder Beweise Falschinformationen aus einer – egal ob sicheren oder unsicheren – Quelle verbreitet, macht sich gleichsam mitschuldig. Ein „Störer“ ist daher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1004 BGB) jeder, der eine Störung herbeigeführt hat oder dessen Verhalten eine Beeinträchtigung befürchten lässt, und damit jeder, der an der Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aussagen beteiligt ist. Alle Personen, die unter diese Definition fallen, sind damit auch auf Unterlassung und/oder Tilgung verklagbar. Folglich lohnt sich die tiefergehende Ermittlung aller Beteiligten durch unsere Privatdetektive aus Stuttgart.
Abgesehen von den durch die Aaden Detektive Stuttgart besorgten gerichtsverwertbaren Beweisen für eine rufschädigende Äußerung oder Behauptung muss jedoch gleichsam die Zumutbarkeit einer Löschung der betreffenden Textpassagen gegeben sein. Gerade weil der Begriff wenig genau bzw. kaum objektiv definierbar klingt, liegt es im Handlungsspielraum des Gerichts, diese Zumutbarkeit festzustellen. So ereigneten sich bereits mehrfach Fälle, in denen zwar unwahre und wirtschaftlich schädigende Aussagen getätigt wurden, deren rufschädigende Natur das Gericht auch anerkannte, jedoch nicht die Zumutbarkeit der vollständigen Löschung durch den Verfasser/Täter sah. Dadurch sind Beklagte nicht dazu gezwungen, komplette Artikel, wohl aber die schädigenden und unwahren Behauptungen darin zu löschen sowie eine Schadensersatzzahlung an den Kläger zu leisten. Dieser Schadenersatz begründet sich unter anderem durch den oben erwähnten Aspekt der langlebigen Bewahrung von Informationen im Internet, die für eine dauerhafte Beeinträchtigung des Rufes der Geschädigten sorgen können.
Auch Google ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom August 2011 (Az.: 7 U 51/10) nicht mehr von der Haftung bei der Suchanzeige rechtswidriger Seiten oder verleumdender Äußerungen ausgeschlossen. Ebenfalls im kürzlich beendeten Fall einer Klage gegen die Auto-Vervollständigungsfunktion eines großen Suchmaschinenbetreibers einigte sich der Großkonzern außergerichtlich mit der Klägerin und entfernte einige der von ihr beanstandeten und rufschädigenden Begriffe, die automatisch bei der Suche nach der Person zum Vervollständigen vorgeschlagen wurden. Ein Sprecher des Konzerns gab nach der Einigung an, einige Funktionen der Autokorrekturfunktion dahingehend verändert zu haben, dass beanstandete Begriffe nicht mehr zur Vervollständigung vorgeschlagen werden. Dies entspricht im weitesten Sinne auch einem weiteren Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az.: 2 O 162/13) vom Dezember 2014, nach dem der Suchmaschinenbetreiber Inhalte oder Webseiten nicht mehr in seiner Suche anzeigen darf, wenn diese beanstandet wurden.
Auch hier sind die Detektive der Aaden Detektei Stuttgart einsetzbar, da sie die entsprechenden schädigenden Seiten recherchieren und den Kontakt zu den Betreibern der Suchmaschine herstellen. Sollten diese Betreiber den Löschungsforderungen nicht nachkommen, helfen unsere Privat- und Wirtschaftsdetektive aus Stuttgart auch bei der weiteren Vorgehensweise, zum Beispiel bei der Beschaffung gerichtsfester Beweise bezüglich eines Schadensersatzanspruches gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber. Da das Landgericht Köln dieses Urteil im August 2015 (Az.: 28 O 75/15) auch insofern erweitert hat, dass lediglich ein geäußerter Verdacht ausreichend ist, um den Suchmaschinenbetreiber zu einer Prüfung der betreffenden Webseiten zu verpflichten, ist auch hier der Einsatz unserer Stuttgarter Privatdetektive zu empfehlen, da wir bei einem Erstverdacht vor einer Meldung beim Suchmaschinenbetreiber bereits recherchieren, diesen Verdacht an die entsprechenden Stellen weiterleiten und im Ernstfall auf eine möglichst zeitnahe Löschung pochen können: info@aaden-detektive-stuttgart.de.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23
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Tel.: 0711 7153 011-0
Fax: 0711 7153 011-9
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Web: http://www.aaden-detektive-stuttgart.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
Im Jahr 2015 wurde die Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart vom Rechtsvertreter eines Klinikums aus Norddeutschland kontaktiert. Einer ihrer Ärzte befand sich seit längerer Zeit im Krankenstand, und aufgrund eines externen Hinweises hegte das Klinikum den begründeten Verdacht, dass der betreffende Arzt während seiner bescheinigten Arbeitsunfähigkeit selbständig in einer Stuttgarter Praxis arbeitete, die bekanntermaßen sein ehemaliger Partner führte. Die Klinik beauftragte die Aaden Detektive Stuttgart mit der Prüfung dieses Verdachts.
Gemeinsam mit der Einsatzleitung erarbeitete einer unserer Stuttgarter Privatdetektive eine dem Anlass angemessene simple Legende und begab sich ohne vorherige Terminabsprache zur Praxis des Partners, in der die Zielperson vermutet wurde. Der Fall sollte sich selten einfach gestalten, denn bereits an der Fassade entdeckte unser Ermittler den Namen der Zielperson als leitender Arzt einer Praxisgemeinschaft aus zwei Medizinern. Somit wurde bereits an dieser Stelle offenkundig, dass die Zielperson der Aaden Detektei Stuttgart einer unerlaubten Nebentätigkeit nachging. Nun musste noch geprüft werden, ob der Mediziner dies auch während der laufenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tat und sich somit neben des Vertragsbruchs durch die Nebentätigkeit auch noch des Krankschreibungsmissbrauchs schuldig machte.
Unser Detektiv aus Stuttgart betrat das Gebäude und fand auf der Praxisetage ein weiteres Hinweisschild mit dem Namen der Zielperson. Im Empfangsraum wurde er von einer unbekannten Mitarbeiterin gebeten, eine ganze Reihe von Unterlagen auszufüllen. Anschließend brachte man ihn nach sehr kurzer Wartezeit in einen Behandlungsraum, wo sich kurz darauf die Zielperson im Arztkittel zu ihm gesellte – glücklicherweise war es die Zielperson selbst und nicht der Geschäftspartner aus demselben Medizinzweig. Der eigentliche Klinikmitarbeiter stellte einige Fragen und behandelte unseren Ermittler im Anschluss. Abschließend erstellte der Arzt einen Befund zur Untersuchung unseres Privatdetektivs in Stuttgart.
Um neben seiner Zeugenaussage und dem offenkundigen Praxisschild auch noch einen schriftlichen Beweis vorlegen zu können, bat unser Ermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart um Barzahlung mit Direktrechnung. Diese Rechnung wurde durch die Zielperson handschriftlich unterschrieben – ebenso wie der Befundbericht, der dem Detektiv noch zusätzlich ausgehändigt wurde. Somit verfügten unsere Stuttgarter Detektive bereits nach wenigen Ermittlungsstunden über ein perfektes Ermittlungsergebnis – das ist nun wirklich keine Selbstverständlichkeit im Detektei-Gewerbe, denn Ermittlungen können sehr zeitaufwändig und zuweilen auch frustrierend sein.
Letztlich konnten durch diesen einzigen Einsatz der Aaden Detektei Stuttgart folgende Tatbestände zweifellos und gerichtsfest nachgewiesen werden: Lohnfortzahlungsbetrug, Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit und Krankschreibungsmissbrauch. Die Zielperson kassierte doppelt ab, indem sie die Lohnfortzahlung des beauftragenden Klinikums kassierte und zusätzlich Einnahmen aus ihrer selbständigen Tätigkeit generierte.
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Kürzlich ermittelten die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei
Stuttgart in einem verwegenen Fall von Wirtschaftskriminalität und
unerlaubter Kundenabwerbung. Der auftraggebenden Firma war ein Laptop mit firmeninterner und geschützter Software "abhandengekommen". Konkret war das Fehlen dieses Laptops der
Belegschaft aufgefallen, woraufhin ein Mitarbeiter, der wenige Tage vor dem Ausscheiden aus der Firma stand, den Diebstahl des Geräts bei der Geschäftsführung anzeigte. Direkt zum
Monatsersten nach Ende seines Arbeitsvertrages wollte dieser Mitarbeiter bekanntermaßen ein eigenes Gewerbe anmelden, das in direkter Konkurrenz zum Auftraggeber
der Aaden Detektei Stuttgart stehen würde. Aufgrund dieser Konstellation stand
der besagte Angestellte unter dringendem Tatverdacht.
Für ein Konkurrenzunternehmen würden die Daten und Programme auf dem gestohlenen Laptop enormen Wert haben, denn durch eine speziell entwickelte Software hielt die Firma als Copyright-Inhaberin einen Marktanteil von 15-20 % in ihrer Branche, den ausschließlich sie selbst bearbeiten konnte. Es handelte sich um Maschinen und Steuerungselemente, die nur mit dieser Lizenzsoftware zu kontrollieren und zu warten sind. Sobald das Programm allerdings auch einem anderen Unternehmen zufallen würde, müsste zwangsläufig ein Preiskampf mit fatalen Folgen für die Auftraggeber der Aaden Detektive Stuttgart ausbrechen.
Entsprechend sollten unsere Privatdetektive aus dem Schwabenland den höchst verdächtigen Mitarbeiter rund um die Uhr überwachen, um abzusichern, dass er den Laptop oder eine Kopie der enthaltenen Daten auf keinen Fall an Dritte veräußern würde. Sobald eine Situation auftrete, die auf ein solches Geschäft hinweist, sollten unsere Wirtschaftsermittler aus Stuttgart die Polizei einschalten.
Bis zum Ende der Beschäftigung des verdächtigen Arbeitnehmers waren es noch vier Kalendertage. Der erste entfiel auf einen Sonntag, an dem die Zielperson, beobachtet von unseren Stuttgarter Privatdetektiven, lediglich einen Familienausflug zu einem Kleingarten unternahm und keinerlei verdächtige Aktivitäten zeigte. In den vier darauffolgenden Observationstagen ging die Zielperson ordnungsgemäß ihrer Außendiensttätigkeit für den Auftraggeber der Aaden Detektei Stuttgart nach. Zwar kam dabei immer wieder ein Laptop zum Vorschein, der genau dem Modell des gestohlenen Geräts entsprach, doch handelte es sich dabei um das Standardmodell der Firma, das die Zielperson zwingend zur Arbeit benötigte. Folglich war es ganz normal, dass sie diesen Laptop mit sich trug.
Am letzten Arbeitstag teilte uns die beauftragende Firma mit, dass der Mitarbeiter ordnungsgemäß seinen Laptop mit der richtigen Kennnummer abgegeben habe und nun also über keinen mehr verfügen dürfte. Das Observationsteam bestand übrigens in abwechselnden Personenzusammensetzungen stets aus mindestens einer unserer Detektiv-Fachkräfte aus Stuttgart sowie tagsüber aus einem IT-Forensiker, der die Observation unterstützend begleitete.
Interessant wurde es am ersten Tag der Selbständigkeit der Zielperson, denn nach einigen augenscheinlich privaten Erledigungen am Morgen, begab sie sich zu einem Unternehmen, das laut Rücksprache mit den Auftraggebern der Aaden Detektive Stuttgart einer ihrer Stammkunden war/ist. Selbstverständlich war der Zielperson die Kundenabwerbung vertraglich untersagt. Nach relativ kurzer Zeit vor Ort fuhr die Zielperson wieder ab und direkt weiter zu einem weiteren Kunden des Ex-Arbeitgebers, wo der Aufenthalt wiederum nur kurz währte. Es schloss sich die Fahrt zu einem dritten Kunden an – und dieses Mal sollte die Verweilzeit deutlich länger dauern. Offenbar hatte man im Büro einiges zu besprechen. Nach annähernd zwei Stunden kehrte die Zielperson zu ihrem Fahrzeug zurück, holte eine Aktentasche und einen Laptop heraus und betrat erneut das Gebäude des Kunden. Der Laptop war äußerlich nicht von den üblichen Firmenlaptops der Auftraggeber zu unterscheiden.
Die eingesetzten Stuttgarter Detektive hielten umgehend Rücksprache mit der Geschäftsleitung der geschädigten Firma. Es erging Anweisung, die Zielperson bei der nächsten Sichtung anzusprechen und zur Herausgabe des Laptops aufzufordern. Dieses Vorhaben konnte eine halbe Stunde später umgesetzt werden. Die Zielperson zeigte sich verwundert und behauptete, es handele sich um ihren eigenen Laptop. Gerne könnten die Detektive einen Blick auf die Festplatte verwerfen und sich selbst davon überzeugen. Dort seien nur Standardprogramme installiert.
Als erstes prüften unser Privatdetektiv aus Stuttgart und der IT-Forensiker die mechanische Gerätekennnummer und stellten fest, dass sie identisch war mit der Nummer des Laptops, den die Zielperson am Vortag beim Auftraggeber abgegeben hatte. Darauf angesprochen beteuerte die Zielperson trotz belegbar gegenteiliger Sachlage, sie habe den Laptop doch gar nicht abgegeben, weil niemand sie dazu aufgefordert hätte. Der Tatverdächtige hielt sich für äußerst clever, denn auf der Festplatte fanden sich im sichtbaren Bereich tatsächlich nur Standardprogramme wie Microsoft Office, ein Virenscanner, Adobe Reader etc. Die schützenswerten Informationen und die wertvolle Firmensoftware waren mit einem "Anfängertool" versteckt worden, wie sich der IT-Forensiker später gegenüber den Aaden Detektiven Stuttgart ausdrückte. Diese Information konnte er sehr schnell mit seinem eigenen Notebook auslesen, während die Zielperson nervös auf und ab lief. Auch war dem Ex-Mitarbeiter offensichtlich nicht bewusst gewesen, dass sich die Identifikationsnummer des Geräts nicht nur materiell am Laptop befand, sondern dass sie ebenso vom Motherboard ausgelesen werden konnte. Das Ergebnis war eindeutig: Es handelte sich um das gestohlene Gerät.
Eine tiefergehende IT-forensische Analyse des Laptops ergab, dass in den letzten Monaten keine empfindlichen Daten und insbesondere keine Daten zur Lizenzsoftware vom Gerät abgeflossen waren. Wahrscheinlich hätte es der Zielperson für letzteres ohnehin an Know-How gefehlt, doch die Gefahr der Veräußerung des gesamten Geräts an Spezialisten war selbstverständlich dennoch latent. Soweit die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart von den Auftraggebern erfahren haben, wurden keine strafrechtlichen Maßnahmen gegen die Zielperson eingeleitet. Es kam zu einer internen Einigung, die nach Aussage des Geschäftsführers eine "empfindliche" Schadensersatzzahlung der Zielperson an die Firma enthielt.
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Registernummer: HRB 83824
Privatdetektive wie jene der Aaden Detektei Stuttgart sind in Deutschland Gewerbetreibende laut § 14 Gewerbeordnung mit leider sehr geringfügigen Zugangsvoraussetzungen. Vom Ordnungsamt wird lediglich die persönliche Eignung geprüft, d.h. das Führungszeugnis und das Gewerbezentralregister. Einen Qualifikationsnachweis in Form einer Ausbildung, einer Zertifizierung oder einer einschlägigen beruflichen Laufbahn im behördlichen Ermittlungsdienst müssen Detektive in Stuttgart oder im Rest der Republik trotz jahrzehntelanger Bestrebungen der Berufsverbände nicht erbringen. Folglich gibt es eine große Zahl blauäugiger Gewerbetreibender, die nicht mit den Rechten und Pflichten von Detektiven vertraut sind und auf diese Weise sich und ihre Klienten in die Bredouille bringen können.
Da Privatermittler und Wirtschaftsdetektive in Stuttgart und ganz Deutschland beinahe wie jeder anderer Gewerbetreibende behandelt werden, also keiner gesonderten Überwachung unterliegen, werden ihnen auch keine besonderen Rechte gewährt. Umso wichtiger ist es für den rechtskundigen Detektiv, die Jedermanns- und Selbsthilferechte zu kennen, die ein jeder Bundesbürger innehat. Diese Rechte, derer sich die Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart bedient, sind im Einzelnen:
Die Detektive der Aaden Detektei Stuttgart sind natürlich grundsätzlich verpflichtet, sich an das Straf- und Zivilrecht, das Grundgesetz und die Gewerbeordnung zu halten. Einige Pflichten besitzen dabei besondere Relevanz:
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